§ 1 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen im geschäftlichen Verkehr mit unseren Kunden. Angebote sind freibleibend. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder Lieferung erfolgt ist
§ 2 Preis
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden neben den vertraglich festgesetzten Leistungen zusätzliche Leistungen des Verkäufers vereinbart (z.B. Montagearbeiten, Leistungen außerhalb der Gewährleistungsverpflichtung), so werden diese gesondert berechnet. Werden die Waren oder Leistungen nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht, so behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle Kostenerhöhungen (Material-, Lohn-, Energiekosten usw.) dem Käufer weiterzugeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Bei Überschreiten des Zahlungszieles behält sich der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes vor. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserteilung zahlbar. Für Teilzahlungskäufe gelten besondere Vereinbarungen.
§ 4 Lieferungsbedingungen
Erfolgt die Lieferung oder die Erbringung der Leistung nicht termingemäß, so muss der Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Teillieferung: Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
§ 5 Auslieferung
Grundsätzlich werden nachfolgende Dienstleistungen – soweit vom Kunden gewünscht - zusätzlich zum Kaufpreis nach anfallendem Aufwand (Fahrtkosten, Arbeitszeit, Verbrauchsmaterial) berechnet, es sei denn es wurden im Kaufvertrag Sondervereinbarungen getroffen, wie z. B. Anliefern, Aufstellen, Überprüfen des Antennenanschlusses für Empfangsgeräte sofern die Anschlüsse in Ordnung sind, Anschließen des Gerätes, Einstellen, Vorführen, Unterweisen des Kunden in der Bedienung. Diese Sondervereinbarungen sind im Kaufvertrag bzw. Auftrag schriftlich darzulegen
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Leistungen, Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers ist der Verkäufer vom Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehalteigentums hat der Besteller aufzukommen.
§ 7 Rücktritt
§ 8 Montage
Wenn und soweit der Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, Montage oder sonstige Leistungen erbringt, wird für diese zusätzliche Leistung des Verkäufers die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung als besonderer Vertragsbestandteil vereinbart.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Offensichtliche Schäden und Fehlmängel sind unverzüglich festzustellen und auf der Empfangsquittung zu vermerken. Andere Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (2 Jahre) mitzuteilen. Kann ein gewährleistungspflichtiger Mangel mit verfügbaren Einzelteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt der Verkäufer die Nacherfüllung ab, weil sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist oder verzögert er sie unzumutbar, so kann der Kunde Ersatzlieferung verlangen, bzw. falls diese in angemessener Frist nicht möglich ist, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt des Kaufvertrages (Wandelung)..
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Aufbewahrung
§ 12 Pfandrecht des Werkunternehmers
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile der Betriebssitz des Verkäufers soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Ist der Kunde Vollkaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Betriebssitz des Verkäufers.
§14 Sonstiges
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen im geschäftlichen Verkehr mit unseren Kunden. Angebote sind freibleibend. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind oder Lieferung erfolgt ist
§ 2 Preis
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Werden neben den vertraglich festgesetzten Leistungen zusätzliche Leistungen des Verkäufers vereinbart (z.B. Montagearbeiten, Leistungen außerhalb der Gewährleistungsverpflichtung), so werden diese gesondert berechnet. Werden die Waren oder Leistungen nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsabschluss geliefert oder erbracht, so behält sich der Verkäufer das Recht vor, alle Kostenerhöhungen (Material-, Lohn-, Energiekosten usw.) dem Käufer weiterzugeben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Bei Überschreiten des Zahlungszieles behält sich der Verkäufer Verzugszinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes vor. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserteilung zahlbar. Für Teilzahlungskäufe gelten besondere Vereinbarungen.
§ 4 Lieferungsbedingungen
Erfolgt die Lieferung oder die Erbringung der Leistung nicht termingemäß, so muss der Besteller eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Teillieferung: Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen anzunehmen.
§ 5 Auslieferung
Grundsätzlich werden nachfolgende Dienstleistungen – soweit vom Kunden gewünscht - zusätzlich zum Kaufpreis nach anfallendem Aufwand (Fahrtkosten, Arbeitszeit, Verbrauchsmaterial) berechnet, es sei denn es wurden im Kaufvertrag Sondervereinbarungen getroffen, wie z. B. Anliefern, Aufstellen, Überprüfen des Antennenanschlusses für Empfangsgeräte sofern die Anschlüsse in Ordnung sind, Anschließen des Gerätes, Einstellen, Vorführen, Unterweisen des Kunden in der Bedienung. Diese Sondervereinbarungen sind im Kaufvertrag bzw. Auftrag schriftlich darzulegen
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Leistungen, Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag gegen den Besteller zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungsfrist bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers ist der Verkäufer vom Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehalteigentums hat der Besteller aufzukommen.
§ 7 Rücktritt
- Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten:
- Wenn er durch höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, die Lieferung des Verkaufsgegenstandes oder die Erbringung der Leistung nicht ausführen kann.
- Wenn der Besteller einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin mehr als 14 Tage überschreitet und die ihm gesetzte Nachfrist verstreichen lässt
- Wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über seine Person, seinen Verdienst oder seine Verpflichtung gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden.
- Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten:
- Wenn der Verkäufer durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Leistung oder die Erbringung der Sendung unmöglich macht.
- Wenn der Verkäufer die im § 4 Satz 1 ausgeführte Nachfrist nicht einhält.
§ 8 Montage
Wenn und soweit der Verkäufer im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren, Montage oder sonstige Leistungen erbringt, wird für diese zusätzliche Leistung des Verkäufers die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung als besonderer Vertragsbestandteil vereinbart.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Sachen, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Offensichtliche Schäden und Fehlmängel sind unverzüglich festzustellen und auf der Empfangsquittung zu vermerken. Andere Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (2 Jahre) mitzuteilen. Kann ein gewährleistungspflichtiger Mangel mit verfügbaren Einzelteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden oder lehnt der Verkäufer die Nacherfüllung ab, weil sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist oder verzögert er sie unzumutbar, so kann der Kunde Ersatzlieferung verlangen, bzw. falls diese in angemessener Frist nicht möglich ist, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt des Kaufvertrages (Wandelung)..
§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Aufbewahrung
- Die Aushändigung des Reparaturgegenstandes erfolgt gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Abholscheines.
- Werden reparierte Gegenstände nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt, so kann der Werkunternehmer vom Ablauf dieser Frist an ein angemessenes Lagergeld verlangen.
§ 12 Pfandrecht des Werkunternehmers
- Der Werkunternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten Sachen des Kunden, die bei der Herstellung oder zum Zweck der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.
- Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und somit jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Werkunternehmer ist berechtigt, den Reparaturgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Kosten zum Verkehrswert zu veräußern; etwaiger Mehrwert ist dem Kunden zu erstatten.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile der Betriebssitz des Verkäufers soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Ist der Kunde Vollkaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Betriebssitz des Verkäufers.
§14 Sonstiges
- Die Daten der Kunden unterliegen für die Auftragsabwicklung und Verkaufsstatistik der Datenverarbeitung.
- Eine etwaige Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Falle gilt, daß die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommende zulässige Bestimmung ersetzt wird
Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
Stand: Dez 2019